a) Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, frei auf LKW verladen ab Werkstatt bzw. Steinbruch zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise sind aufgrund der derzeit geltenden Löhne und Gestehungskosten errechnet. Lohn- und Frachterhöhung berechtigen zur anteiligen Mehrforderung. Anfallende Verpackungs-kosten werden gesondert gerechnet. An unsere Angebotspreise halten wir uns 6 (sechs) Wochen gebunden. Pläne und Entwürfe welche wir auf Wunsch des Käufers ausarbei-ten, bleibt steht’s unser Eigentum. Benötigt ein Käufer ein Angebot für eine Versiche-rungsleistung zu beantragen, so erstellen wir dies nach Zeitaufwand.
b) Maßberechnung
Sämtliche Steine werden nach ihrer größten Abmessung – einschließlich Ausladungen, an gearbeiteten Köpfen und Verkröpfungen – abgewickelt gemessen. Steine unter 0,030 cbm werden stets voll mit 0,030 cbm, Platten unter 0,10 qm Inhalt werden mit 0,10 qm und Plattenstreifen oder Fensterbänke unter 20 cm Breite mit 20cm Breite in Rechnung gestellt.
c) Ebenheitstoleranzen
Abweichungen von der Ebenheit der Oberfläche geschliffener oder polierter Platten sind bis zu 0,2% der größten Plattenlänge, maximal 2mm zulässig. Dies gilt nicht für bruch-raue und gespaltene Oberflächen.
d) Nebenarbeiten, besonders Klammern, Anker-, oder Dübellöcher sowie Ausklin-kungen für Metallkonstruktionen müssen vom Käufer gesondert vergütet werden.
e) Die Preise sind ermittelt unter den am Tage der Angebotsabgabe gültigen Her-stellungskosten. Tritt eine Erhöhung dieser Kosten in der Zeit ein, die zwischen der Ab-gabe des Angebots und der Ausführung des Auftrages liegt, so sind wir berechtigt, eine angemessene Erhöhung des Verkaufspreises vorzunehmen. Der Einzelnachweis einer Erhöhung der Gestehungskosten ist nicht erforderlich. Abgaben, welche durch Bundes-, oder Landesgesetze usw. während der Ausführung des Auftrages in Kraft treten und die
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Ware in irgendeiner Form mittel-, oder unmittelbar versteuern, gehen jedoch in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Sämtliche Angebote sind freibleibend, es sei denn, dass et-was anderes schriftlich vereinbart wird.