a) Die Lieferfrist beginnt erst am Tage nach dem Empfang der vollständigen, nöti-genfalls vom Besteller durch Rückfrage richtig gestellten Unterlagen. Verzögerte Be-antwortung von Rückfragen verlängert die Lieferzeit entsprechend.
b) Die Übernahme der Aufträge erfolgt – auch bei Vorauszahlung – unter dem Vor-behalt der Liefermöglichkeit. Wird von Seiten des Käufers der Versand für bestimmte Tage oder Stunden vorgeschrieben, so kommen wir dieser Aufforderung nach Möglich-keit nach, ohne jedoch eine Haftung hierfür zu übernehmen. Infolgedessen sind Ansprü-che auf Schadenersatz und Verzugszinse sowie Rücktritt vom Vertrag wegen späterer Lieferung ausgeschlossen. Unvorhergesehene Hindernisse, besonders, Ereignisse höhe-rer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Wagen- oder Schiffsmangel berechtigen zur Hinausschiebung oder Aufhebung übernommener Lieferverpflichtun-gen.
c) Die Ansprüche aus dem Kaufvertrag sind seitens des Käufers ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar.