Die Beförderung einschließlich des Verladens der Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Der Gefahrenübergang erfolgt in jedem Fall beim Verlassen unserer Werkstatt bzw. unseres Steinbruchs. Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet ohne Abladen durch den Anlieferer. Versandweg und -mittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Wird bei Anlieferung ein Schaden festgestellt, ist dieser schriftlich aufzunehmen und vom LKW-Fahrer unterzeichnen zu lassen. Erfüllt der Empfänger diese Obliegenheit nicht, sind wir nicht mehr schadenersatzpflichtig, es sei denn, der Empfänger weist nach, dass der Schaden bereits vor Ver-sendung eingetreten ist.