Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Ver-trag ist, soweit zulässig vereinbar, Coesfeld (bei Zuständigkeit des Amtsgerichts) bzw. Münster (bei Zuständigkeit des Landesgerichts).
Unsere Zeichnungen, Muster, Angebote bzw. Kalkulationsunterlagen dürfen ohne Zustimmung des Verkäufers weder nachgebildet noch für Ausschreibungen verwendet bzw. Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Bestellungen nach fremden Entwürfen bzw. Zeichnungen setzen wir voraus, dass der Käufer sich das Ausführungsrecht gesichert hat.
Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz möglich. Bei kulanter weise akzeptiertem Rücktritt verlangen wir unsere entstandenen Kosten, aber mindestens 20% (zwanzig vom Hunder) des Auftragswertes.
a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (auch aus anderen Bestellun-gen/Lieferungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Verkäufer und Käufer erwachsenen Forderungen) unser Eigentum. Der Käufer ist zum Weiterverkauf nur mit Genehmigung des Verkäufers berechtigt. Solange unser Eigentum nicht erloschen ist, erfolgt jede Verarbeitung und Weiterveräußerung durch den Käufer als unseren Beauftragten für uns, ohne dass
a) Bei Natur- und Kunststeinen wird die Materialauswahl möglichst den Wünschen des Käufers entsprechend vorgenommen. Durch die dem Natur- und Kunststein eigenen Schwankungen in Farbe, Struktur und Körnung – auch bei vorheriger Vorlage von Mus-tern, die nur als Durchschnittsmuster angesehen werden können – können geringfügige Abweichungen nicht ausgeschlossen werden. Ebenso berechtigen geringe Maßabwei-chungen, die ein
a) Zahlungen sind innerhalb 8 Wochentagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen bei einem Verbrau-cher in Höhe von 5 % p.a. (fünf vom Hundert pro anno) bzw. bei einem Unternehmer in Höhe von 9 % p.a. (neun vom Hundert pro anno) über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB
Die Beförderung einschließlich des Verladens der Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Der Gefahrenübergang erfolgt in jedem Fall beim Verlassen unserer Werkstatt bzw. unseres Steinbruchs. Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet ohne Abladen durch den Anlieferer. Versandweg und -mittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Wird bei Anlieferung ein Schaden festgestellt,
a) Die Lieferfrist beginnt erst am Tage nach dem Empfang der vollständigen, nöti-genfalls vom Besteller durch Rückfrage richtig gestellten Unterlagen. Verzögerte Be-antwortung von Rückfragen verlängert die Lieferzeit entsprechend. b) Die Übernahme der Aufträge erfolgt – auch bei Vorauszahlung – unter dem Vor-behalt der Liefermöglichkeit. Wird von Seiten des Käufers der Versand für bestimmte Tage oder
a) Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, frei auf LKW verladen ab Werkstatt bzw. Steinbruch zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise sind aufgrund der derzeit geltenden Löhne und Gestehungskosten errechnet. Lohn- und Frachterhöhung berechtigen zur anteiligen Mehrforderung. Anfallende Verpackungs-kosten werden gesondert gerechnet. An unsere Angebotspreise halten wir uns 6 (sechs) Wochen gebunden. Pläne